Die am 17.02.2023 eröffnete Petition "Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen" konnte erfolgreich über 100.000 Unterzeichner innerhalb kürzester Zeit finden. Dies hat zur positiven Folge, dass bereits am 08.05. der Bundestag sich dem Thema annehmen muss und sodann mit Experten und Technikern debattieren wird.
Um welche Forderungen geht es konkret?
Da Balkonkraftwerke in Deutschland etwaigen Regeln unterliegen (ähnlich wie Großanlagen) ist das Hauptziel, möglichst viele Hürden abzubauen die den Endkunden oftmals noch verunsichern und Balkonkraftwerke somit noch einfacher zugänglich zu machen, zumal in den letzten zwei Jahren die Technik schneller vorangeschritten ist als die Gesetzeslage und somit für viel Verwirrung gesorgt hat.
Fokus liegt dabei auf die oft genannte 600 Watt Grenze. Diese soll auf EU-Gesetzte angeglichen werden, da dort bereits 800 Watt der Standard sind.
Zudem verlangen einige Netzbetreiber einen erheblichen Anmeldeaufwand und der Nutzer muss sich durch komplexe Paragraphen-Strukturen klicken, was mit einem Balkonkraftwerk nichts mehr zu tun hat. Auch wenn viele Netzbetreiber und Stadtwerke bereits vereinfachte Verfahren anbieten, soll dies einheitlich gestaltet werden. Allein in Deutschland gibt es mehr als 800 Netzbetreiber, die unterschiedliche Anmeldeprozesse haben. Laut repräsentativer Umfragen melden ohnehin nur ca. 10% aller Balkonkraftwerkbesitzer Ihre Mini-Solaranlage an, da diese für das öffentliche Netz nicht relevant sind und es ohnehin keine Vergütung oder ähnliches gibt - es geht schließlich um den reinen Eigenverbrauch.
Besonders zu begrüßen ist die Forderung nach einer Übergangsfrist für einen Zählertausch, denn in der Theorie ist es bei alten Ferraris-Zählern möglich, dass diese sich bei genügend Stromerzeugung rückwärts drehen können, sollte die gesamte Energie des Balkonkraftwerkes nicht selbst genutzt werden. Da die Politik ohnehin in den nächsten zwei Jahren alle Zähler gegen digitale Zähler tauscht, muss nicht vorab ein Tausch beantragt werden. Die nächsten Jahre sollen also auch ältere Ferarriszähler ohne Rücklaufsperre geduldet werden. Technisch stellen ältere Zähler ohnehin kein Problem dar.
Des Weiteren gibt es weitere Forderungen, Balkonkraftwerke in die aktuelle Gesetzeslage sinnvoll zu integrieren, zumal der Bundestag bereits folgendes verlautbaren ließ:
Fazit:
Durch die erfolgreiche Petition wird nun das Thema Balkonkraftwerk öffentlich und insbesondere zeitnah im Bundestag diskutiert. Vor allem die oben erwähnten Vereinfachungen sollen hier das Thema sein. Grundsätzlich steht diesen Forderungen auch nichts mehr entgegen, zumal das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz selbst bereits folgendes im sogenannten "Photovoltaik-Strategie" Papier erst kürzlich Mitte März veröffentlichte:
- Meldepflichten vereinfachen oder streichen
- Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen
- Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Schwelle von 600 W erhöhen
- Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden, bis Zähler getauscht ist
Es wäre wünschenswert, wenn diese Forderungen zeitnah in Gesetzten verarbeitet werden um Klarheit zu schaffen und das Balkonkraftwerk aus dem sogenannten "Duldungsbereich" herauszuholen damit die veralteten Gesetze dem Stand der Technik entsprechen, da gerade letzteres sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat.
Sollte es hier am 08.05 Neuigkeiten geben, werden wir berichten.