Die Bundesregierung will die Bestimmungen für Solaranlagen auf Balkonen lockern. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett ein Gesetz gebilligt, das bei Balkonkraftwerken keine Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber mehr vorsieht. Damit werden bei Solaranlagen unter 30 Kilowatt bürokratische Hürden abgebaut und somit auch die Atraktivität für Interessenten gefördert. Außerdem wird auf diesem Weg auch die mögliche Weitergabe von Solarstrom innerhalb von Mietshäuseren erleichtert. Das Gesetz soll im Herbst im Parlament beraten werden und könnte im Frühjahr 2024 in Kraft treten.