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Können Stromzähler bald rückwärts laufen?

In Deutschland ist es gesetzlich verboten, an Stromzählern herumzumanipulieren. Um jegliche Manipulationen an diesen technischen Geräten zu verhindern, sind alle Stromzähler im Land mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Insbesondere Haushalte mit Photovoltaikanlagen, die ihren selbst erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, könnten aufgrund dieser Rücklaufsperre auf Hindernisse oder komplexe Abrechnungen stoßen. Doch das könnte sich bald ändern: Ab dem 1. Januar 2024 plant die Einführung eines neuen Gesetzes, das Verbrauchern erlaubt, Stromzähler zu verwenden, die rückwärtslaufen können. Als vorläufige Maßnahme erwägt die Bundesregierung, den Betrieb von Balkonkraftwerken vorübergehend mit elektromechanischen Ferraris-Zählern zu gestatten. Diese Zähler erfassen überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, indem sie rückwärts drehen, da sie keine Rücklaufsperre haben. Für die Nutzer hätte dies den Vorteil, dass der eingespeiste Strom nicht verloren geht, sondern sich in Form einer reduzierten Stromrechnung bemerkbar macht. Innerhalb von vier Monaten nach der Anmeldung muss der Messstellenbetreiber entweder moderne Zweirichtungszähler oder intelligente Messsysteme an den Messstellen installieren. Eine separate Beauftragung seitens des Anschlussnehmers ist dann nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen, sodass die Betreiber möglicherweise einen weiteren Monat von einem rückwärts drehenden Zähler profitieren können.

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