Wohnungseigentümer und Mieter werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Über den im September 2023 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll am 18. Januar 2024 in erster Lesung vom Bundestag beraten werden. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2024 sei daher nicht mehr zu rechnen.
Nicht beschlossen wurde hingegen ein Vorschlag der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse, wonach alle Photovoltaik-Anlagen als privilegierte Baumaßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gelten sollten.
Der Entwurf sieht jedoch eine Privilegierung von Steckersolargeräten sowohl im WEG als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Damit erhalten Eigentümer und Mieter einen Anspruch, wie er seit 2020 bereits für die Installationen von Wallboxen für Elektroautos besteht.