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Erster Netzbetreiber verzichtet auf die Anmeldung von Balkonkraftwerken
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Erster Netzbetreiber verzichtet auf die Anmeldung von Balkonkraftwerken

In Deutschland ist es mitunter recht bürokratisch, eine kleine Solaranlage zu betreiben, insbesondere wenn es um die Anmeldung von Balkonkraftwerken geht. Doch bis zum Jahr 2024 plant die Regierung, den Prozess für die Besitzer und Besitzerinnen solcher Anlagen zu vereinfachen. Ein Netzbetreiber aus Baden-Württemberg geht jedoch den langwierigen Gesetzgebungsprozessen voraus und vereinfacht den Prozess für seine Kunden bereits jetzt.

Normalerweise erfordert der legale Betrieb eines Balkonkraftwerks in Deutschland die Anmeldung an zwei verschiedenen Stellen: beim örtlichen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Beim Netzbetreiber müssen die Anlagenbetreiber unter anderem bestätigen, dass sie ihre Anlage ordnungsgemäß betreiben und dass sie keine finanzielle Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten. Falls erforderlich, wird auch ein moderner Stromzähler installiert, der den Strom in beide Richtungen misst und nicht rückwärts läuft, wenn mehr Sonnenstrom erzeugt wird, als verbraucht wird.

Jedoch ändert sich das seit dem 17. August 2023 für Kunden des Netzbetreibers "Netze BW" in Baden-Württemberg. Anlagenbetreiber von Balkonkraftwerken müssen ihre Anlage nun lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Im Feld "Identifikationsnummer des Netzbetreibers" muss lediglich die Stromzählernummer angegeben werden, so die Mitteilung von Netze BW. Dieser Schritt greift bereits die geplanten "Änderungen des Solarpakets I", die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, vor.

Die Besitzer von Balkonkraftwerken produzieren in erster Linie Strom für den eigenen Verbrauch. Wie bei den meisten Balkonkraftwerken entfällt die sogenannte Einspeisevergütung, wie Netze BW betont. Der Grund dafür liegt darin, dass die meisten Nutzer den erzeugten Strom selbst verbrauchen, und daher nur ein geringer Überschuss ins Netz eingespeist wird. Netze BW verpflichtet sich dazu, den Stromzähler kostenfrei auszutauschen und rechtzeitig darüber zu informieren.

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