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Balkonkraftwerk im Altbau und Mietwohnung: Was ist zu beachten?

Balkonkraftwerke bieten eine attraktive Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen – auch in Mietwohnungen und Altbauten. Allerdings gibt es einige rechtliche und technische Aspekte zu beachten, um eine reibungslose Installation und Nutzung zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen: Anspruch auf Installation

Seit dem 17. Oktober 2024 haben Mieter in Deutschland gemäß § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks, sofern keine triftigen Gründe des Vermieters entgegenstehen. Dieser Anspruch gilt für Steckersolargeräte mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 W. Allerdings kann der Vermieter die Zustimmung verweigern, wenn die bauliche Veränderung für ihn unter Abwägung aller Umstände unzumutbar ist.

In einem konkreten Fall entschied das Amtsgericht Köln, dass ein Mieter ein Balkonkraftwerk entfernen musste, da die Installation ohne Zustimmung des Vermieters und ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen erfolgte. Das Gericht betonte, dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist und dass Sicherheitsnachweise sowie gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung notwendig sind.

Die neuen Gesetzgebungen jedoch haben beschlossen, dass Balkonkraftwerke zu den sogenannten previligierten Maßnahmen gehören und Vermieter es eben nicht verbieten dürfen. Ein Einverständnis ist NICHT einzuholen (eben nur bei baulichen Veränderungen). Eine Abstimmung mit Mietern und Vermietern ist natürlich generell ratsam.

Statikprüfung für Balkonkraftwerke in Altbauten: Ein unverzichtbarer Schritt

Die Installation eines Balkonkraftwerks in einem Altbau erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Tragfähigkeit des Gebäudes. Ein Solarmodul wiegt je nach Modell zwischen 18 und 25 Kilogramm. Bei einer typischen Installation mit zwei Modulen summiert sich das Gewicht auf etwa 36 bis 50 Kilogramm. Diese zusätzliche Last muss vom Balkon oder der Fassade sicher getragen werden können.

Balkone sind natürlich für deutlich mehr Lasten schon von Vornherein ausgelegt, auch bei Altbauten. Schließlich ist jeder Balkon aufgrund von Normen für mehrere Tonnen Last ausgelegt. Dennoch sollten Sie sich hier entsprechend vergewissern, sollte Ihr Balkon marode sein oder spezielle Eigenheiten aufweisen.

Altbauten weisen oft unterschiedliche Bauweisen und Materialien auf, die die Tragfähigkeit beeinflussen können. Daher ist es ratsam, die statischen Gegebenheiten vor der Installation zu überprüfen. Ein Statiker kann eine fundierte Einschätzung geben und gegebenenfalls notwendige Verstärkungsmaßnahmen empfehlen. So wird gewährleistet, dass die Struktur des Gebäudes nicht überlastet wird und die Sicherheit der Bewohner gewährleistet bleibt.

Zusätzlich sollte die Windlast berücksichtigt werden, da Balkone in höheren Etagen stärkeren Windkräften ausgesetzt sein können. Die Kombination aus Modulgewicht und Windlast erfordert eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls Anpassungen an der Befestigungstechnik.

Insgesamt ist die statische Prüfung ein essenzieller Schritt bei der Planung eines Balkonkraftwerks in einem Altbau, um sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz der Solaranlage zu gewährleisten.

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG)

In Mehrfamilienhäusern ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Obwohl die Installation grundsätzlich nicht mehr pauschal verweigert werden darf, können WEGs Auflagen erlassen, beispielsweise zum Erscheinungsbild oder zur Montagehöhe. Ein Musterantrag kann helfen, den Prozess zu beschleunigen.

Der neue § 554 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gewährt Mietern das Recht, bauliche Veränderungen vorzunehmen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.

Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter nicht zumutbar ist. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist in § 20 Abs. 2 ebenfalls festgelegt, dass Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen können, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.

Ein Musterantrag kann dabei helfen, den Prozess zu beschleunigen und die Zustimmung der WEG zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, sich über die spezifischen Regelungen und Anforderungen der jeweiligen WEG zu informieren.

Steckdose und Anschluss

Der Anschluss erfolgt über eine übliche Steckdose. Eine Außensteckdose ist ideal. Bei fehlender Außensteckdose kann eine Leitung durch Fenster oder Türen verlegt werden. 

Einige Käufer berichteten, dass der Netzbetreiber eine sogenannte "Einspeisesteckdose" forderte. Dies ist nicht zulässig. Der Netzbetreiber hat dahingehend keine Befugnis Vorschiften zu machen. Gesetzlich ist eindeutig eine Standard-Schuko-Steckdose (normale Haushaltssteckdose) vorgesehen.

Anmeldung und Netzanschluss

Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 W müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese Anmeldung dient der Übersicht über installierte Anlagen und der Sicherheit des Stromnetzes. Ein gesonderter Netzanschluss ist dabei nicht notwendig, da die Einspeisung direkt über die bestehende Hausinstallation erfolgt. 

Jeder darf ein Balkonkraftwerk selbst anschließen. Zudem sind alle Sets von MyVoltaics Plug&Play gestaltet, sodass das Balkonkraftwerk in Minuten aufgebaut ist.

Fazit

Die Installation eines Balkonkraftwerks in einer Mietwohnung oder einem Altbau ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung. Bevor die Anlage montiert wird, muss die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eingeholt werden, WENN es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Außerdem ist die statische Tragfähigkeit des Balkons oder der Fassade zu prüfen, um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Module sicher gehalten werden können. Mit diesen Maßnahmen lässt sich effizient eigener Solarstrom vom Balkon erzeugen.

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